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Das Recht auf einen ordentlichen Richter

Der Präsident des Fürstlichen Obergerichtes Uwe Öhri beleuchtete die Stellung und Bedeutung der Gerichte innerhalb der staatlichen Ordnung.
Mit dem Vortrag von Uwe Öhri sollte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Senioren-Kollegs ein Grundverständnis von der Justiz als dritter Staatsgewalt vermittelt werden.
Senioren-Kolleg Die aus dem Jahre 1921 stammende Verfassung des Fürstentums Liechtenstein beruht auf der fundamentalen Idee der Rechtsstaatlichkeit, mit dem sogenannten «Gewaltenteilungsgrundsatz».

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